Schmetterlingskinder
Der Tod eines ungeborenen Kindes trifft die Eltern oft schwer und unvorbereitet. Das wachsende Leben erfüllte die kleine Familie bereits. Und da es nur wenig gemeinsame Zeit und kaum gemeinsame Erinnerungen gibt, findet die Trauer um ein Ungeborenes selten ihren Platz. Neben der Trauer, dem Unverständnis Außenstehender, der eigenen Hilflosigkeit und den Ängsten suchen viele Betroffene den für ihr Kind richtigen Platz als letzte Ruhestätte. Für Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500g besteht keine Bestattungspflicht, gleichwohl aber ein Recht auf Bestattung. Dabei gibt es neben der individuellen Bestattung auf eigene Kosten die Möglichkeit, das Kind in einer gemeinschaftlichen Beisetzung im "Ruhegarten für Schmetterlingskinder" bestatten zu lassen. Diese ist kostenfrei und wird durch Spenden ermöglicht.
Unsere Arbeitsgruppe „Schmetterlingskinder“ widmet sich der Aufgabe, all den Kindern aus Leipzig und Umgebung, die nicht individuell von ihren Familien bestattet werden, eine würdevolle Bestattung und so den betroffenen Familien einen bewussten Abschied zu ermöglichen. Mit dem „Ruhegarten für Schmetterlingskinder“ gibt es für die Angehörigen einen geschützten Ort für ihre Trauer, für Erinnerungen oder für die Begegnung mit anderen Betroffenen.
Informationen finden Sie auf der Seite www.schmetterlingskinder-leipzig.de