Finanzierung
Ambulante Hospizdienste, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten für die hauptamtlichen Koordinierungskräfte eine Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 39a, Abs.2 SGB V.
Entsprechend der Rahmenrichtlinien zur Förderung von Vereinen durch die Stadt Leipzig und den Freistaat Sachsen können wir weitere Unterstützung beantragen. Diese kann jährlich entsprechend der Haushaltslage bewilligt werden.
Da durch diese Finanzierungen nicht alle entstehenden Kosten des ambulanten Hospizdienstes gedeckt werden können, sind wir als Hospiz Verein auf Ihre Spenden angewiesen.
Für die Betroffenen sind die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes kostenfrei.