Häufige Fragen
Und ihre Antworten
Was bedeutet Hospiz - woher kommt der Begriff?
Das Wort Hospiz kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt: Herberge. Ein Hospiz ist ein Ort für schwerkranke und sterbende Menschen, die nur noch eine begrenzte Lebenszeit von wenigen Wochen oder Monaten haben. Bereits im Mittelalter waren Hospize an Bergen, Klöstern und Pilgerstrassen angesiedelt, um Reisende, Kranke und Hilfsbedürftige aufzunehmen. Diese fanden hier Pflege und Fürsorge.
Der Begriff Hospiz steht heute für einen gesellschaftlichen Grundgedanken des menschlichen Miteinanders. Es ist ein Konzept und eine Haltung schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber.
Ein stationäres Hospiz ist ein besonderer Ort, ein besonders gestaltetes Gebäude für Betroffene und ihre Zugehörigen, die auf Grund einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Krankheit zwar nicht mehr der Krankenhausbehandlung bedürfen, aber nur schwerlich oder gar nicht in häuslicher Umgebung - auch nicht mit Unterstützung eines Pflegedienstes und ambulanten Hospizdienstes - versorgt und begleitet werden können.
Was ist eigentlich Palliativversorgung?
Ist das Aufgabe der Ärztin /des Arztes oder eines Pflegedienstes?
Die Medizin unterscheidet zwei Behandlungsmöglichkeiten: Die eine ist kurativ ausgerichtet und bedeutet, dass die Krankheit so behandelt werden kann, dass sie vollständig ausheilt und der Mensch wieder gesund wird.
Ist eine Krankheit nicht heilbar, werden palliative Behandlungsmethoden eingesetzt. Das bedeutet, dass alle Therapien, auch Operationen und Chemotherapie, Medikamente und andere Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit aufzuhalten, die Symptome zu lindern und eine bestmögliche Lebensqualität zu ermöglichen.
Seit einigen Jahren gehört Palliativmedizin zum Bestandteil des Medizinstudiums und es gibt für qualifizierte Ärzte/Ärztinnen die Zusatzbezeichnung Palliativmediziner/in.
Die 1994 gegründete Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihre Satzung aufgenommen und die beschreibt Palliativversorgung so:
Palliative Care = Palliativversorgung und Palliativmedizin sind ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von PatientInnen und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychologischer und spiritueller Art.
Diese umfangreiche Begleitung kann nur in einem Team gelingen. So sind Hospizdienste mit ihren ehrenamtlichen BegleiterInnen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegende, PhysiotherapeutInnen und andere darum bemüht, die Betroffenen und ihre Familien zu begleiten und zu entlasten, um somit eine gute Lebensqualität zu Hause oder in einer stationären Einrichtung zu ermöglichen. Die palliative Versorgung und damit auch die Begleitung durch einen Hospizdienst sollten möglichst früh beginnen.
Die meisten Menschen wollen in der eigenen Wohnung bleiben. Dennoch sterben über 70% aller Menschen im Krankenhaus. Damit es mehr Betroffenen ermöglicht werden kann, bis zuletzt zu Hause zu bleiben, hat der Gesetzgeber 2007 die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für alle gesetzlich Versicherten im Sozialgesetzbuch V verankert. Teams verschiedener Professionen, in denen auch die ambulanten Hospizdienste vertreten sind, unterstützen den Hausarzt/die Hausärztin und den Pflegedienst durch besondere Kenntnisse aus Palliativmedizin und Palliativpflege. Die Kosten werden nach Verordnung durch den Hausarzt /die Hausärztin von der Krankenkasse getragen.
Was unterscheidet einen ambulanten Hospizdienst von einem ambulanten Pflegedienst?
Liegt eine Pflegestufe und damit eine durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigte Pflegebedürftigkeit vor, dann zahlt die Pflegekasse der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse einen großen Teil der Kosten. Ein ambulanter Pflegedienst ist ein wirtschaftlicher Leistungserbringer, dessen Zeit und Pflegeleistungen bezahlt werden müssen.
Diese Pflegeleistungen beinhalten
- Allgemeine Pflege: dazu gehören Grundpflege (waschen, duschen, Haarpflege u.a.), Mobilisation (Unterstützung beim Gehen, zu Bett bringen u. ä.), Ernährung und Ausscheidung. Ein weiterer Pflegeschwerpunkt ist
- die Behandlungspflege. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten und auch Infusionen oder das Versorgen von Wunden. Oft bieten ambulante Pflegdienste auch hauswirtschaftliche Leistungen an und haben einen Hausnotruf, sodass sie immer zu erreichen sind.
Ambulante Hospizdienste möchten den Familien und Freunden Unterstützung sein. Die hauptamtlichen Koordinatorinnen halten engen Kontakt zu den Betroffenen, deren Familien und ehrenamtlichen BegleiterInnen.
Die ehrenamtlichen Begleitenden sind unentgeltlich tätig. Sie bieten ihre Unterstützung unabhängig von Überzeugungen und Religionszugehörigkeit an. Sie sind ausgebildet und unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Arbeit ist kostenfrei. Sie hören zu, sind GesprächspartnerInnen, begleiten zu Erlebnissen, die sonst nicht mehr möglich wären. Neben Begleitungen der Betroffenen und der Familien bieten wir auch Beratung an. Das können psychosoziale Unterstützung, Beratung in sozialen Fragen und sozialrechtliche Informationen sein. Dazu kommen Beratung zur palliativ-pflegerischen Versorgung und deren Vermittlung. Ambulante Hospizdienste leisten selbst keine Pflege.
Wir beraten zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Wir begleiten und unterstützen Trauernde. Es gibt ein Trauercafé. Ebenso sind Einzelgespräche möglich. Ein besonderes Angebot gibt es für Kinder und Jugendliche.
Was machen Ehrenamtliche in den Hospizdiensten?
Ehrenamtliche BegleiterInnen haben Zeit für Schwerkranke, deren Familien und Angehörige - für alle, die Unterstützung und Begleitung brauchen bei der Krankheitsbewältigung, bei der Organisation von ganz alltäglichen Dingen und bei der Trauer.
Mitunter erledigen Ehrenamtliche kleinere Einkäufe, unternehmen gemeinsame Spaziergänge, sie lesen aus Zeitungen oder Büchern vor, führen Gespräche oder sind einfach nur da. Manchmal sitzen sie einfach bei Sterbenden.
Es tut gut, nicht allein zu sein, wenn einen Sorgen quälen. Die Begleitenden richten sich nach den Wünschen der Betroffenen und der Familien. So können Angehörige kleine Auszeiten nehmen und neue Kraft tanken.
Wann und wie kann ich die Unterstützung eines ambulanten Hospizdienstes in Anspruch nehmen?
Jede Familie, die von einer unheilbaren Erkrankung betroffen ist oder der kranke Mensch selbst, der mit den körperlichen, emotionalen, spirituellen und den sozialen Problemen einer solchen Situation zurecht kommen muss, kann zu jeder Zeit die Unterstützung des Hospizdienstes in Anspruch nehmen.
Wir sind nicht nur zu Hause, sondern auch in Senioren- und Pflegeheimen und Wohnstätten, im Krankenhaus, auf Palliativstationen sowie im stationären Hospiz tätig. Am besten rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Gesprächstermin.
Was kostet die Begleitung durch Ehrenamtliche?
Die Angebote aller Ambulanten Hospiz- und Beratungsdienste sind für die Betroffenen und die Familien kostenfrei.
Jede ambulante und stationäre Hospizinitiative ist jedoch auf Spenden angewiesen. Die Begleitungen leisten die Ehrenamtlichen unentgeltlich. Unkosten und Fahrtkosten werden durch den Hospiz Verein getragen.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden möchte?
In Sachsen gibt es 14 stationäre Hospize: in Leipzig, Chemnitz, Radebeul, Erlabrunn, Oederan, Herrnhut, Dresden, Niesky, Leisnig, Torgau, Falkenstein, Bischofswerda und Werdau. Alle Hospize arbeiten nach den gleichen Grundsätzen und haben gleiche Anforderungen an die stationäre Versorgung und Begleitung. Ist es einem schwerstkranken Menschen nicht mehr möglich, in der eigenen Wohnung zu bleiben - oder wünscht er das nicht - dann sieht der § 39a SGB V die Möglichkeit der stationären Hospizversorgung vor.
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
(1) Der Hausarzt /die Hausärztin oder Ärztin/Arzt im Krankenhaus befürwortet eine Versorgung im stationären Hospiz, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder sinnvoll ist, und stellt dafür einen Antrag. Dieser wird dann bei der Krankenkasse eingereicht.
(2) Bei dem Betroffenen liegt eine unheilbare Erkrankung vor, die weit fortgeschritten ist und nur eine begrenzte Lebenszeit von wenigen Wochen und Monaten zulässt. Das können beispielsweise Endstadien einer bösartigen Tumorerkrankung, einer neurologischen Erkrankung, einer Erkrankung des Magen-Darm-Traktes oder des Herzkreislaufsystems sowie AIDS im Vollstadium sein. Da die Bettenzahl begrenzt ist, informieren Sie sich bitte möglichst frühzeitig, damit ein Platz zur Verfügung steht, wenn dieser dann benötigt wird. Sehen Sie sich das Hospiz ruhig vorher an und sprechen Sie mit dem Hospizteam. Die meisten Hospize nehmen vor einer Aufnahme auch persönlich Kontakt mit dem Betroffenen auf, um dessen Wünsche bei der Versorgung und Begleitung zu erfragen.
Haben wir als Familie versagt, wenn wir einen Angehörigen ins Hospiz geben?
Wenn es um die Versorgung und Begleitung eines Familienangehörigen geht, dann ist zuerst der Wunsch der Betroffenen zu berücksichtigen. Es kommt nicht selten vor, dass der Patient/die Patientin selbst in ein stationäres Hospiz möchte, um beispielsweise die Familie zu entlasten. Es gibt viele Gründe. Eine Aufnahme gegen den ausdrücklichen Willen eines/einer Betroffenen wird kein Hospiz realisieren. Bei einer Versorgung in einem stationären Hospiz ist die Familie für den/die Kranke(n) und das Hospizteam ein wichtiger Partner. Die Familie hat für einander Zeit, die ihr beim Versorgungsstress zu Hause sicher oft gefehlt hat. Noch zu erledigende Dinge können besprochen werden. Dabei steht Ihnen das Hospizteam beratend zur Seite. Einen Schwerstkranken und Sterbenden in einem Hospiz pflegen zu lassen kann somit auch eine große Entlastung für die Familie sein.
Kann ich die Pflege und Versorgung in einem Einzelzimmer im stationären Hospiz überhaupt bezahlen?
Jede(r), der die Voraussetzungen für eine Hospizversorgung erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Kranken- und Pflegekassen zahlen nach Antrag und Genehmigung der stationären Hospizversorgung 95% des vereinbarten Tagessatzes des Hospizes. Die verbleibenden 5% muss das Hospiz selbst über Spenden und ehrenamtliches Engagement aufbringen. Es ist den stationären Hospizen wichtig, jeden Bewohner, jede Bewohnerin und die Familien gleichermaßen versorgen und begleiten zu können, unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie uns durch Spenden unterstützen können, damit das Hospiz den erforderlichen Eigenanteil aufbringen kann.
In meiner Trauer würde ich gerne Unterstützung bei der Bewältigung bekommen.
Sind die Hospizdienste auch hier der richtige Ansprechpartner?
Die Trauerbegleitung gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben. Wir bieten Einzelgespräche, Gruppen und als Besonderheit Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche an.
Wie kann ich den Hospizdienst in meiner Nähe unterstützen?
Jeder ambulante Hospizdienst und jedes stationäre Hospiz ist auf Unterstützung und bürgerschaftliches Engagement angewiesen. Ganz wichtig ist die finanzielle Unterstützung, denn die Leistungen der Hospizinitiativen werden nicht vollständig von den Kranken- und Pflegekassen getragen. Für Geldspenden werden selbstverständlich Spendenquittungen ausgestellt.
Wenn Sie sich persönlich einbringen möchten, gibt es in den ambulanten und stationären Einrichtungen viele Möglichkeiten. Ein Ehrenamt ist gesellschaftlich geachtet und wird auch Sie bereichern.
Sie können auch Mitglied im Hospiz Verein werden und dadurch die Arbeit und die Ziele der Hospizarbeit unterstützen. Bitte sprechen Sie uns direkt an, wir freuen uns über jede Unterstützung.
Ich möchte mich gern selbst in einem Hospizdienst engagieren.
Bin ich dafür geeignet?
Wenn Sie in einem ambulanten Hospizdienst oder einem stationären Hospiz ehrenamtlich tätig werden wollen, dann gibt es dafür viele Möglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie wissen, warum Sie das tun wollen. Vereinbaren Sie doch zunächst einen Gesprächstermin mit der Koordinatorin. Wir freuen uns auf Sie!
Gibt es eine Ausbildung für die Tätigkeit der Ehrenamtlichen?
Um den vielfältigen Aufgaben und Anforderungen der ehrenamtlichen Tätigkeit gerecht zu werden, erhalten alle, die ehrenamtlich begleiten möchten, eine Ausbildung. Über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr bekommen Interessierte bei den Gruppentreffen umfangreiches Hintergrundwissen zu Themen wie Kommunikation, Selbstreflexion, Gesprächsführung, Palliativ Care und Trauer und rechtlichen Fragen.
Bei den regelmäßigen Treffen der Ehrenamtlichen können Erfahrungen ausgetauscht und persönliche Fragen und/oder Probleme auch in der Supervision besprochen werden. Dabei wird stets auf die Wahrung der Schweigepflicht geachtet.